Faszination Hallen-Stadtteilpokalturnier!

Einmal im Jahr strömen die Menschenmassen in die Hohenberghalle, um am größten Sportevent der Stadt Horb dabei zu sein.
In den vergangen Jahren hat sich das Turnier immer mehr zu einem Klassiker entwickelt, das nicht nur Fußballbegeisterte anzieht, sondern auch Unternehmen, die den Budenzauber als Werbeplattform sinnvoll nutzen.

Zu diesem Turnier gehört nun auch standesgemäß eine eigene Internetseite, über die alle Informationen über das Turnier abgerufenen werden könnnen.
Ziel soll es auch sein, dass mit diesem Internetauftritt eine Datenbank für die vergangenen Turniere erstellt wird, damit diese einmaligen Ereignisse für die Ewigkeit bestehen können.

 

Spielordnung gemäß den WfV Durchführungsbestimmungen

Besondere Bestimmungen für Hallenturniere

1. Spielfeld
Der Strafraum muss sich mindestens 6 m von der Torlinie in das Spielfeld hinein erstrecken. Die seitliche Begrenzung des Strafraumes muss mindestens 3 m seitlich von jedem Torpfosten verlaufen. Statt eines rechteckigen Strafraumes kann auch ein durchgezogener Halbkreis verwendet werden. Der Strafraum ist grundsätzlich gleichzeitig auch Torraum. Das Tor kann 3 oder 5 m breit und muss 2 m hoch sein. Es ist ein Strafstoßpunkt zu markieren, der bei 3 m breiten Toren 7 m, bei Toren von 5 m Breite 9 m vom Mittelpunkt der Torlinie entfernt sein muss. Wird mit Bande gespielt, so hat die Begrenzung des Spielfeldes durch eine mindestens 1 m hohe, fest verankerte Bande zu erfolgen. Auch eine Hallenwand bzw. einseitige Bande ist gestattet.

2. Spielzeit
Die Spielzeit wird vom Veranstalter festgelegt. Die Spielzeit soll nicht mehr als 2 x 15 Minuten und nicht weniger als 2 x 5 Minuten betragen. Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt. Der Schiedsrichter ist berechtigt, bei einer Spielunterbrechung durch ein entsprechendes Zeichen, die Uhr anzuhalten. Entscheidet der Schiedsrichter vor dem Zeichen des Zeitnehmers bei Halbzeit oder Spielende auf Strafstoß, so ist die Spielzeit zu verlängern, um die Ausführung des Strafstoßes noch zu ermöglichen. Bei Jugendturnieren darf keine Mannschaft an einem Turniertag die doppelte der in § 28 der Jugendordnung festgelegten Spielzeit überschreiten.

3. Persönliche Strafen
Als persönliche Strafen sind vorgesehen:
- Verwarnung (gelbe Karte),
- Zeitstrafe (2 Minuten),
- Feldverweis auf Dauer (rote Karte).

4. Spielregeln
Es wird nach den FIFA-Fußballregeln gespielt, soweit nachfolgend keine anderslautenden Bestimmungen getroffen sind.
a) Der Spielball muss nach Größe und Gewicht dem normalen Spiel-/Futsalball entsprechen, im Jugendbereich ggf. entsprechend den Vorgaben des Verbandsspielausschusses.
b) Die Abseitsregel ist aufgehoben.
c) Bei Überschreiten der Seitenlinie wird der Ball durch Einrollen wieder ins Spiel gebracht.
d) Im Jugendbereich kann aus einem Anstoß ein Tor nicht direkt erzielt werden.
e) Freistöße dürfen nur als indirekte Freistöße ausgeführt werden. Bei Berührung der Deckenkonstruktion durch den Ball erfolgt ein indirekter Freistoß von der Stelle aus, die unterhalb des Punktes liegt, an dem die Decke berührt wurde.
f) Beim Anstoß und bei allen Spielfortsetzungen müssen alle gegnerischen Spieler mindestens 3 m vom Ball entfernt sein, bis der Ball im Spiel ist. Bei der Ausführung von Strafstößen müssen sich die Spieler außerhalb des Strafraumes und innerhalb des Spielfeldes befinden, sowie mindestens 3 m vom Strafstoßpunkt entfernt sein, bis der Ball im Spiel ist.
g) Der Torwart darf die Mittellinie nicht überschreiten. Überschreitet der Torwart die Mittellinie, so ist das Spiel zu unterbrechen. Die Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Torwart die Mittellinie überschritten hat.
h) Wird der Ball vor dem vollständigen Überschreiten der Torlinie, ohne dass dabei ein Tor erzielt wurde, zuletzt vom Torwart oder einem anderen Spieler der verteidigenden Mannschaft berührt, so ist auf Eckstoß zu entscheiden.
i) Hat der Ball, nachdem er zuletzt von einem Angreifer berührt worden ist, die Torlinie überschritten, ohne dass dabei ein Tor erzielt wurde, darf ihn nur der Torwart wieder ins Spiel bringen. Der Torwart darf den Ball beliebig wieder ins Spiel bringen. Erfolgt der Abwurf oder Abstoß über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Diese Bestimmung gilt im Übrigen für jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball mit irgendeinem Teil des Armes oder der Hand berührt hat. Zum Ballbesitz zählt es auch, wenn der Torwart den Ball absichtlich von der Hand oder dem Arm abprallen lässt. Die Vorteilsbestimmung findet Anwendung.
j) In der Halle findet die Zuspielregel Anwendung. Ausnahme: Bei den E- und F-Junioren/-innen sowie Bambini findet die Zuspielregel keine Anwendung.
k) Das Ein- und Auswechseln von Spielern ist beliebig oft gestattet und muss, wenn es die Hallenverhältnisse zulassen, im Bereich der Mittellinie erfolgen. Für das Auswechseln muss keine Spielunterbrechung abgewartet werden. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler auf dem Spielfeld, so ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der das Spielfeld zu früh betreten hat, zu verwarnen. Die Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei der Spielunterbrechung war.
l) Versucht ein Spieler, durch Hineingleiten von der Seite oder von hinten den Ball zu spielen, wenn ein Gegner ihn spielt oder versucht zu spielen (Hineingrätschen, Sliding, Tackling), wird der gegnerischen Mannschaft ein Freistoß zugesprochen.